Die Bundesregierung plant nach der Sommerpause, also sehr kurzfristig, ein Anti-Eigenbluttherapie-Gesetz gegen Heilpraktiker durchzusetzen.
Damit soll die klassische Eigenblut-Therapie für Heilpraktiker durch eine Änderung des § 13 Abs. 2b AMG(Arzneimittel-Gesetz) verboten werden.
Ein Hamburger Kollege hat nun eine Petition gestartet, um den Erhalt der Eigenbluttherapie zu erreichen.
Wenn auch Sie für den Erhalt der Eigenbluttherapie durch Heilpraktiker sind, unterstützen Sie bitte die Petition: